EILMELDUNG: Allgemeinverfügung des Bayr. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für alle Schülerinnen und Schüler und alle Kinder, die eine KiTa besuchen

Markt Schondra, den 07.03.2020
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am 06.03.2020 eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.
 
Unter anderem sieht die Allgemeinverfügung vor, dass Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten dürfen. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.
 

Weiterhin wird die Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland durch die neue Atemwegserkrankung aus China vom Robert Koch-Institut (RKI) und der Task Force Infektiologie des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) aktuell als mäßig eingeschätzt.

 

Informationen für Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler

Sollten Unsicherheiten oder weiterer Informationsbedarf bestehen, können folgende Links dienen bzw. an Betroffene oder interessierte Personen weitergeben werden:

 

Informationen für Lehrkräfte

Das für den Öffentlichen Dienst zuständige bayerische Finanzministerium hat am 04.03.2020 die Beschäftigten des Freistaats Bayern über dienst- bzw. arbeitsrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 informiert.

 

Informationen bzgl. möglicher Schulschließungen

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über mögliche Schulschließungen bei Erkrankungsfällen vor Ort, durch die jeweiligen Schulen in Kooperation mit den zuständigen Staatlichen Gesundheitsämtern (GA), getroffen werden.
Die Schulen informieren dann die Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten über die notwendigen Maßnahmen.

Hat die Schule Kenntnis von Verdachts- bzw. Kontaktfällen (s.u.), nimmt die jeweilige Schulleitung unverzüglich Kontakt mit dem zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt auf. Die Betroffenen bzw. ggfs. deren Erziehungsberechtigten sind darüber zu informieren.

 

Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen.

Die Schulleitungen setzen die notwendigen Maßnahmen um und informieren stets zeitnah die zuständige Schulaufsichtsbehörde über alle Gegebenheiten.

 

Als begründete Verdachtsfälle können nur Personen mit Atemwegssymptomatik betrachtet werden, die sich in den letzten 14 Tagen entweder im Risikogebiet (für das Risikogebiet gilt jeweils die aktuelle Definition des RKI) aufgehalten haben oder engeren Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.

 

→ Definition von Kontaktpersonen gemäß Robert Koch-Institut

Weitere Informationen

Hygienemaßnahmen
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten. Verlässliche Informationen zu Hygienemaßnahmen, die vor einer Übertragung des Coronavirus schützen, sind abrufbar auf der Webseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter „Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?“ Auf der Seite findet sich darüber hinaus ein Merkblatt für Bildungseinrichtungen, in dem Antworten zu den häufigsten Fragen zum neuartigen Coronavirus zusammengestellt sind.

Schülerfahrten
In Bezug auf geplante bzw. bereits gebuchte Schülerfahrten und Schulskikurse gilt Folgendes: Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes aufgrund des Coronavirus liegt derzeit lediglich eingeschränkt für China vor.  Wir empfehlen dringend, sich nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amtes zu richten, vgl. Sie hierzu bitte  https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender. Die Entscheidung, ob Klassenfahrten, schulische Auslandsreisen u.ä. stattfinden, ist vor Ort zu treffen. Die Schulen haben hier unter Berücksichtigung der Umstände (insbes. Zielort und gegebene Situation) zu entscheiden. Insbesondere muss geprüft werden, ob in Abstimmung mit dem jeweiligen Reiseunternehmen eine Umbuchung/Stornierung möglich ist.

Urlaubsrückkehrer
Die oben stehenden Regelungen zu den Verdachts- und Kontaktfällen behalten auch nach den jüngsten Ereignissen ihre Gültigkeit und sind selbstredend auf neue Risikogebiete anzuwenden. Aktuelle Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) finden Sie hier

 

Ärztliche Atteste
In die Gesichtspunkte, die die Schulen im Rahmen ihres Ermessen berücksichtigen, ob ein ärztliches Zeugnis im Falle einer (sonstigen) Erkrankung verlangt werden soll (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BaySchO), bitten wir derzeit einzubeziehen, dass die Lage in vielen Arztpraxen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Infektion sehr angespannt ist.

 

Links und Downloads zu Thema Coronavirus

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