P43 Fulda-Main-Leitung - Einwendungsfrist bis 30.12.2021

Markt Schondra, den 10.12.2021

Der Vorhabenträger TenneT hat bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung für das Vorhaben 17 des Bundesbedarfsplangesetzes (Mecklar – Dipperz – Bergrheinfeld – West), Abschnitt B (Dipperz – Bergrheinfeld) gestellt, welcher auch die Marktgemeinde Schondra betrifft.

Das offizielle Genehmigungsverfahren ist eröffnet.

 

Die Antragsunterlagen zum Vorhaben und weitere Informationen finden Sie auf: www.netzausbau.de/vorhaben17b
Weitere Informationen finden Sie auf: https://gis.arcadis.nl/age_prod/Mecklar-Bergrheinfeld/Map

 

Die Bundesnetzagentur gibt aufgrund der COVID-19-Pandemie nach dem Planungssicherstellungsgesetz nun Gelegenheit bis zum 30.12.2021 zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme insbesondere zu dem vorgeschlagenen Vorschlagstrassenkorridor und auch den in Frage kommenden Alternativen, da eine Antragskonferenz als Präsenztermin derzeit nicht gewährleitet werden kann.

 

Hierzu sind auch alle Bürgerinnen und Bürger sowie Betroffene aufgerufen Stellungnahmen bzw. Einwendungen schriftlich oder elektronisch einzureichen.

 

Schriftliche und elektronische Stellungnahmen können bis zum 30.12.2021 über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:

→ elektronisch vorzugsweise per Onlineformular www.netzausbau.de/vorhaben17b
→ per E-Mail an
→ schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 805, Postfach 8001, 53105 Bonn

 

Die Stellungnahme der Bürgerinitiative "Ortsteile Schondra Gegen SuedLink" e.V. darf gerne als Grundlage bzw. Vorlage verwendet werden. Bei Fragen und zur Unterstützung steht Ihnen die Vorstandschaft gerne zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: P43 Fulda-Main-Leitung - Einwendungsfrist bis 30.12.2021