Rathaus und Bürgermeister

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Bernold Martin,

 

Bürgermeister
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Aktuelle Meldungen

BÜRGERINFORMATION - Austausch der Wasserzähler

(21.04.2016)

Austausch der Wasserzähler im Markt Schondra

 

Im Rahmen des anstehenden Austausches der Wasseruhren hat der Gemeinderat beschlossen, in diesem Jahr im kompletten Versorgungsgebiet auf umweltverträgliche und bleifreie Ultraschallwasserzähler mit Fernauslesung umzustellen. Diese Uhren messen aufgrund des Wegfalles beweglicher Teile in der Zähleinrichtung genauer, und sind unempfindlicher gegen Ablagerungen bzw. Schwebestoffe im Wasser. Durch einen entsprechenden Speicherzeitraum wird zudem die Feststellung und Lokalisierung von Wasserrohrbrüchen erleichtert und die Ablesung zur Selbstkontrolle vereinfacht, da das Ablesefeld in jeder Lage (waagrecht, senkrecht, über Kopf positioniert werden kann.

 

Ebenso kann sich die Einsatzdauer und damit auch der Wechselturnus der Wasseruhr auf bis zu 15
Jahre verlängern. Die Ablesung erfolgt mittels einer Funkleistung von 0,01 Watt für 10 msec alle 16 Sekunden, in der Summe damit 56 Sekunden pro Tag. Im Vergleich hierzu haben beispielsweise Festnetztelefone eine Dauer-Sendeleistung von 0,01 bis 0,25 Watt und Handys von 1,0 bis 2,0 Watt. Der Uhrentausch selbst erfolgt ohne gesonderte Kostenberechnung.

 

Weiterhin wird in diesem Zuge auf die Umsetzung der DIN EN 14154-2:201 1-06, DIN 1988 sowie des DVGW-Arbeitsblattes W406 geachtet, wonach der Zählerplatz der Trinkwassetzählanlage so zu gestalten ist, dass keine mechanischen Spannungen auf den Zähler einwirken. Größtenteils dürfte diese Forderung bei den Wasseranschlüssen im Markt Schonda bereits erfüllt sein, da die Trinkwassezählanlage mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist.

 

AIle Anschlussnehmer, bei denen die Trinkwasserzählanlage noch nicht mit einem Wasserzählerbügel ausgestattet ist, werden gebeten, die Wasseranschlüsse entsprechend nachzürüsten. Die Nachrüstung sollte durch einen örtlichen Unternehmer erfolgen.

 

Die Kosten für den Einbau des Zählerbügels gehen zu Lasten des jeweiligen Grundstückseigentümers, da diese nicht Bestandteil des Grundstücksanschlusses sind und zu den Anlagen des Grundstückseigentümers gehören.

[Bürgerinformation als pdf]

Foto zu Meldung: BÜRGERINFORMATION -  Austausch der Wasserzähler