EINWÄNDE GEGEN STROMTRASSE P43 - Hilfen für Bürgerinnen und Bürger

10.12.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Schondra,

 

wie Sie vielleicht durch die Presse wissen, werden die Planungen für die Freilandtrasse „Fulda-Main-Leitung“ (P43) massiv vorangetrieben. Die Trasse entlang der A7 ist die Vorzugstrasse und wird von TenneT somit als beste der vorgeschlagenen Trassenverläufe empfohlen. Diese Vorzugstrasse betrifft besonders unsere Marktgemeinde!

 

Im Zuge des Planungsverfahrens ist nach § 7 NABEG als nächster Verfahrens­schritt eine Antrags­konferenz vorgesehen. Diese wird aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens in Bayern als schriftliches Verfahren gemäß § 5 des Planungs­sicherstellungs­gesetzes (PlanSiG) durchgeführt. Hierbei kann jede Bürgerinnen und jeder Bürger Einwände gegen die aktuellen Planungen der P43 entlang der A7 einreichen.

 

Die Einwände können eingereicht werden

 

Die Möglichkeit zur Stellungnahme endet am 30.12.21!!!

 

Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände gegen die Stromtrasse P43 fristgerecht bis zum 30.12.21 formulieren und an die Bundesnetzagentur senden! Eine Musterschreiben mit Platz für persönliche Einwände liegt diesem Schreiben bei. Sie können dem Musterschreiben natürlich noch weitere Seiten hinzufügen.

 

Folgende Einwände haben wir vom Gemeinderat als Formulierungshilfe für Einwände gegen die Stromtrasse P43 zusammengetragen:

  • Bereich Milsbach: geschlossenes Waldgebiet

  • Bereich Schildeck: Zukünftiges Gewerbegebiet mit Erweiterungsflächen, Wohn und Gewerbebebauung, Schildecker Berg mit historischer Burgruine, Biosphärenreservat Kernzone

  • Bereich Mettermich: Bewaldeter Berg mit historischer Fliehburganlage, FFH Gebiet

  • Bereich Lindenstumpf: Ehemaliger Basaltsteinbruch als ausgewiesenes Geotop Nr.7, Heimat eines Uhus

  • Bereich Kochgraben: Ursprung der Schondraquelle

  • Bereich Rudelberg: Hausberg von Schondra, Kalkschotterberg mit einem Basaltschlot (Teufelstein), Magerrasen sowie Bewuchs mit Wachholder und der Silberdistel

  • Standort des Brunnen III mit Erweiterung des Wasserschutzgebietes

  • Bereich Rastanlage Rhön mit Eichholz und der Waldabteilung Streit: Durchgängiges Waldgebiet mit Wasserschutzgebiet, Gefährdung der Eigenjagd der Gemeinde durch die Trasse, Beliebtes Naherholungs und Wandergebiet

  • Bereich Kressberg: Bewaldetes Gebiet, zwei Hochbehälter des Marktes Schondra, Ortsnahe Wohnbebauung mit Erweiterungsfläche des Baugebietes Heppengraben.

  • Bereich Singenrain: Ortsnahe Wohnbebauung, notwendiger Siedlungsabstand zwischen der Autobahn und der Ortschaft Singenrain sowie eines Aussiedlerhofes ist nicht einzuhalten. Nach der Ortschaft Singenrain Richtung Oehrberg beginnt wieder ein geschlossenes Waldgebiet. Quell- und Wassereinzugsgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH (Welterbe der UNESCO)

  • Bereich Helmersbach: Geschlossenes Waldgebiet mit schützenswerten Feuchtgebieten bis zur Gemarkungsgrenze. Wertvoller alter Eichenbestand.

 

Vielleicht fallen Ihnen für Ihren Bereich noch weitere schützenswerte Bereiche als Einwände gegen die geplante Stromtrasse ein. Denken Sie vor allem an die Einwände, die Sie als Anwohner Nähe Autobahn, Waldbesitzer oder Grundstückbesitzer direkt betreffen. Bei Grund- und Waldbesitzern ist es wichtig, folgende Informationen dem Schreiben an die Bundesnetzagentur beizufügen:

 

Flächenangaben, Betroffenheit:

  • Flurnummern und Gemarkungen

  • Eigentum oder Bewirtschafter (E / B)

  • Hofstelle, Erweiterungsfläche der Hofstelle oder Außenwirtschaftsfläche

  • weitere Besonderheiten wie Weide, Unterstand, Halle,…

 

 

Diese Dokumente und Luftbilder vom geplanten Verlauf des Trassenkorridors finden Sie unter https://www.markt-schondra.de/

 

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung!

 

Bürgermeister und Gemeinderat der Marktgemeinde Schondra

 

Bild zur Meldung: Luftbild Trassenverlauf Schondra

Fotoserien


Geplanter Korridor für Stromtrasse P43 (10.12.2021)