MARKT SCHONDRA: Gemeinderatsitzung vom 25.04.2023

27.04.2023
Gewerbegebiet Schildeck III ist auf den Weg gebracht

Schondra. Breiten Raum bei der letzten Sitzung des Marktgemeinderates nahm die Beratung zum Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schildeck III ein. Nach der Vorstellung der Planungen durch den Architekten Matthias Kirchner stimmten die Ratsmitglieder der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes, der Fassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan und der Fassung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses bei jeweils einer Gegenstimme zu.

Der Markt Schondra schlägt für die Schöffenwahl 2023 einstimmig Brigitte Schöberl vor.

Einstimmig beschlossen wurden auch die neuen Kostensätze für Weiterverrechnung der Kosten für Gemeindearbeiter und Gebühren für die Ausleihe von gemeindlichen Maschinen und Geräten. Wie Bürgermeister Bernold Martin (CSU) ausführte sei damit „kein Maschinenverleih geplant“, sondern die letzte Kostenanpassung sei vor vielen Jahren erfolgt und zudem seien neue Geräte etc. dazugekommen.

Einen Entwässerungsplan für den Neubau einer Lagerhalle aus dem Grundstück Im Baumgarten 6 im Gewerbegebiet Schildeck II hatte der Gemeinderat vom Antragsteller gefordert. Der nun vorgelegte Plan sieht die Ableitung des Oberflächenwassers in einen zentralen Schacht auf dem Grundstück und dann in den gemeindlichen Regenwasserkanal vor. Das anfallende Abwasser wird über eine Hebeanlage dem Schmutzwasserkanal zugeführt. Die Gemeinderäte Andreas Martin (CBB) und Sebastian Karollus (FWG Schönderling) äußerten Bedenken wegen des Fassungsvermögens des Regenwasserkanals; trotzdem wurde die vorliegende Planung bei einer Gegenstimme genehmigt.

Zustimmung fand auch der Neubau einer Garage in Schönderling, An der Au 1.

Einige Verwirrung hatte der Antrag der Kirchenverwaltung Schondra auf Unterstützung der Reparatur der Glocken der Pfarrkirche in Schondra zur Folge. Die Maßnahme wird voraussichtlich 4441 € kosten. Nachdem man sich darauf verständigt hatte, dass die Gemeinde das Vorhaben bezuschussen wird, obwohl in den gemeindeeigenen Förderrichtlinien die festgelegte Summe von 5000 € nicht erreicht wird, ging es um die Frage, ob die Kirche ein Verein ist, denn nur Vereine sind in den Förderrichtlinien berücksichtigt. Horst Conze (ABS) stellte klar, dass die Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist und betonte die Bedeutung der Glocken als Kulturgut. Letztendlich formulierte man den Beschluss so um, dass auf die Förderrichtlinien kein Bezug genommen wird und einigte sich auf einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Gesamtkosten.

 

Folgende Termine gab der Bürgermeister zum Abschluss der Sitzung bekannt: 29.04.: Mottokonzert des Musikvereins; 03.05.: Besuch des KiKiBu; 06.05.: Tag der Ausbildung in Bad Brückenau; 10.05.: Generalversammlung des Johannesvereins. Außerdem wies er auf das Schreiben der Kirchenverwaltung Schondra an die Gemeinderäte hin, das die Umgestaltung des Pfarrheims zum Dorfgemeinschaftshaus betrifft.